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Das Gewissen in den Aussagen von „Amoris Laetitia“

 

37. Wir tun uns … schwer, dem Gewissen der Gläubigen Raum zu geben, die oftmals inmitten ihrer Begrenzungen, so gut es ihnen möglich ist, dem Evangelium entsprechen und ihr persönliches Unterscheidungsvermögen angesichts von Situationen entwickeln, in denen alle  Schemata auseinanderbrechen.
Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen.

 

42 Es ist wahr, dass das rechtschaffene Gewissen der Eheleute, wenn sie in der Weitergabe des Lebens sehr großzügig gewesen sind, sie zu der Entscheidung führen kann, die Kinderzahl aus genügend ernsten Gründen zu begrenzen, doch auch » dieser Würde des Gewissens zuliebe lehnt die Kirche mit aller Entschiedenheit Zwangseingriffe des Staates zugunsten von Verhütung, Sterilisation oder gar Abtreibung ab «.[20]

 

222. » Die verantwortliche Entscheidung für die Elternschaft setzt die Bildung des Gewissens voraus, „die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist“ (Gaudium et spes, 16).

Je mehr die Eheleute versuchen, in ihrem Gewissen auf Gott und seine Gebote zu hören (vgl. Röm 2,15) und sich geistlich begleiten lassen, desto mehr wird ihre Entscheidung zuinnerst frei von subjektiver Willkür und von der Anpassung an Verhaltensweisen ihres Umfelds sein. «[248]

Die klare Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils bleibt bestehen:
Beide sollen » durch gemeinsame Überlegung versuchen, sich ein sachgerechtes Urteil zu bilden. Hierbei müssen sie auf ihr eigenes Wohl wie auf das ihrer Kinder – der schon geborenen oder zu erwartenden – achten; sie müssen die materiellen und geistigen Verhältnisse der Zeit und ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich auch das Wohl der Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der Kirche berücksichtigen. Dieses Urteil müssen im Angesicht Gottes die Eheleute letztlich selbst fällen. «[249]

265. Sosehr unser Gewissen uns ein bestimmtes moralisches Urteil eingibt, haben hin und wieder andere uns anziehende Dinge mehr Macht, wenn wir es nicht erreicht haben, dass das vom Verstand erfasste Gute sich als tiefe gefühlsmäßige Neigung in uns eingewurzelt hat. Es ist dann wie ein Wohlgefallen am Guten, das schwerer wiegt als andere Attraktionen, und es führt uns zu der Einsicht, dass das, was wir als gut erfassen, auch „für uns“ hier und jetzt gut ist. Eine wirkungsvolle ethische Erziehung bedeutet, dem Menschen zu zeigen, wie weit es ihm selbst nützlich ist, gut zu handeln.

Heute ist es gewöhnlich wirkungslos, etwas zu verlangen, das Anstrengung und Verzicht erfordert, ohne deutlich das Gute zu zeigen, das man damit erreichen kann.

167. Die verantwortliche Elternschaft
[ist]» nicht eine Frage von unbegrenzter Zeugung
oder von Unkenntnis dessen, was Kindererziehung bedeutet,
sondern vielmehr die Ermächtigung der Ehegatten,
unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und demographischer Gegebenheiten
wie auch ihrer eigenen Situation und
rechtmäßigen Wünschen […]
von ihrer unveräußerlichen Freiheit
weise und verantwortungsbewusst Gebrauch zu machen «.[182]

 

298. Die Geschiedenen in einer neuen Verbindung, zum Beispiel, können sich in sehr unterschiedlichen Situationen befinden, die nicht katalogisiert oder in allzu starre Aussagen eingeschlossen werden dürfen, ohne einer angemessenen persönlichen und pastoralen Unterscheidung Raum zu geben.

Es gibt den Fall einer zweiten, im Laufe der Zeit gefestigten Verbindung, mit neuen Kindern, mit erwiesener Treue, großherziger Hingabe, christlichem Engagement, mit dem Bewusstsein der Irregularität der eigenen Situation und großer Schwierigkeit, diese zurückzudrehen, ohne im Gewissen zu spüren, dass man in neue Schuld fällt.

Die Kirche weiß um Situationen, in denen » die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können «.[329]

Es gibt auch den Fall derer, die große Anstrengungen unternommen haben, um die erste Ehe zu retten, und darunter gelitten haben, zu Unrecht verlassen worden zu sein,

oder den Fall derer, die »eine neue Verbindung eingegangen [sind] im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und […] manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung [haben], dass die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war «.[330]

 

>>> Amoris Laetitia