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Echte Demokratie oder
„Diktatur der Mehrheit“? Hat die Kath.
Kirche ähnliche Probleme mit Mehrheitsentscheidungen
Eine Staatsform, die auf Mehrheitsentscheidungen beruht, ist deshalb allein noch keine Demokratie, sondern kann eine „Diktatur der Mehrheit“ sein!
In den Demokratie-Bewegungen in manchen Ländern, die bisher sehr autoritär regiert worden sind, hat man den Eindruck, dass große Bevölkerungsschichten keine Demokratie wollen, sondern eine „Diktatur einer Mehrheit“ über die Minderheiten ihres Landes. Dies ist vor allem in einigen Ländern zu beobachten, in denen eine bestimmte Richtung des Islam eine Mehrheit in der Bevölkerung besitzt.
Eine echte
Demokratie braucht eine Verfassung und ein politisches Gesamt-System, das
auch die Grundrechte der Minderheiten und der Frauen im Staat achtet und
schützt.
Die Regierungen der westlichen Länder haben dies in ihren Reaktionen auf die politischen Prozesse im Orient nicht genügend klar differenziert bedacht. Es ist nicht in Ordnung und politisch unklug, ein neues Staatsgebilde in diesen Ländern nur deshalb als demokratisch legitimiert anzuerkennen, weil es durch Mehrheitsentscheidungen zustande gekommen ist, wenn diese Mehrheitsentscheidungen Unrecht zum Recht erklären - wenn es sich z.B. um Abstimmungen über eine Verfassung handelt, in der die Grundrechte von Minderheiten oder gleiche Rechte für Frauen in diesem Staat missachtet werden.
Vielleicht wäre es möglich, in der Gemeinschaft der demokratischen Länder, die auf der Grundlage der Menschenrechte auch den Schutz der Minderheiten formuliert haben und verwirklichen, - oder bei den Vereinten Nationen - Anforderungen an eine demokratische Verfassung zu formulieren, durch die ein Staat sich wirklich demokratisch nennen darf.
Das Kind beim Namen
nennen! Es wäre für die öffentliche Meinungsbildung weltweit sehr wichtig, dass Politiker, Journalisten und andere Personen des öffentlichen Lebens der freiheitlichen Staaten klar sagen, dass es sich bei manchen neu gebildeten Staatsformen nicht um Demokratien handelt, sondern um „Diktaturen von Mehrheiten“ – und dass bloße Mehrheitsentscheidungen noch keine Legitimation für eine gewählte Regierung sind, wenn deren Verfassungsgrundlagen nicht die Grundrechte der Minderheiten und der Frauen dieses Volkes achten.
Dieses Problem haben auch viele Kirchenführer der Kath.
Kirche scheinbar noch nicht erkannt, wenn sie undifferenziert behaupten, die
Kirche wäre keine Demokratie.
Diese Grundwerte
und die davon abgeleiteten Grundrechte dürfen nicht durch Mehrheitsentscheidungen
in Frage gestellt oder abgeschafft werden. Ein eigenes Staatsorgan, in Deutschland das Bundesverfassungsgericht, das unabhängig von anderen politischen Organen, allein den Grundrechten der Verfassung verpflichtet ist, hat die Aufgabe, auch parlamentarische Mehrheitsentscheidungen zu überprüfen, ob sie mit diesen Grundwerten übereinstimmen. Ansonsten werden Mehrheitsentscheidungen für ungültig erklärt. Manfred Hanglberger (www.hanglberger-manfred.de) |
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„Ganzheitlichkeit“: ein anderes Wort für „katholisch“ |