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Kirche und Demokratie

Überlegungen von Manfred Hanglberger (www.hanglberger-manfred.de)

Link zum Teilen: https://hanglberger-manfred.de/kirche-und-demokratie.htm

 

1.      Eine gute Demokratie muss eine Gesellschaftsordnung sein, in der Entscheidungen nicht nur mit Mehrheits-Abstimmungen gefunden werden.

>> Sonst ist ein solches System eine Diktatur von Mehrheiten über Minderheiten.

>> Sonst ist diese Demokratie nur ein System, um unterschiedliche Groß-Gruppen-Interessen in Kompromissen zu regeln – aber auf Kosten der Interessen der kleineren Gruppen.  

2.      Eine Demokratie braucht eine Werte-Ausrichtung auf die Würde und auf die Menschenrechte jeder Person, auf das Ganze der Gesellschaft und auf das Ganze der Netzwerke, in die das eigene Gesellschaftssystem eingebettet ist:

>> In die Völkergemeinschaft

>> In die ökologische Gemeinschaft des Planeten 

3.      Eine Werte-Ausrichtung ist eine Art von „Glauben“, da Werte nicht wissenschaftlich beweisbar sind, sondern eine geistig-seelische Wirklichkeit darstellen, die der Anerkennung und Zustimmung der Mitglieder einer Werte-Gemeinschaft bedarf:

>> So ist z.B. auch die sogenannte „Menschenwürde“ nicht beweisbar, aber sie wurde inzwischen zu einem Wertbegriff, der zur Grundlage der Verfassungen vieler Völker der Welt geworden ist.

4.      Werteformulierungen wie z.B. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ im deutschen Grundgesetz stellen deshalb ein „Glaubensbekenntnis“ dar.
Eine Demokratie auf der Grundlage eines Wertesystems ist deshalb eine Art „Konfession“, eine Art Glaubensgemeinschaft.

5.      Die Qualität der Werte in einer Gesellschaft zeigt sich in drei Aspekten:
- die absolute Werthaftigkeit und Würde jedes einzelnen Menschen
- das „Gemeinwohl“
- die Verantwortung für das größere Netzwerk, in das das eigene Volk hinein verwoben ist (Weltgemeinschaft und Ökologie).

6.      In den Auseinandersetzungen zwischen den Interessensgruppen in einer Gesellschaft ist deshalb darauf zu achten, dass die Werte, d.h. die Würde des Einzelnen und das „Gemeinwohl“ (das „große Ganze“) nicht aus den Augen verloren wird.

7.      Dafür braucht es nicht nur die allgemeine Gesetzgebung, die die Rechte des Einzelnen und der Gruppen schützt, sondern es braucht auch eine Institution, die die „Glaubensgrundlagen“, also die Werte dieser Gesellschaft schützt – auch gegenüber den mächtigsten Organen der Gesellschaft:
gegenüber der Regierung und gegenüber Mehrheitsentscheidungen des Parlaments.

Diese Institution ist in Deutschland das Bundesverfassungsgericht.
Es kann Mehrheitsentscheidungen des Parlaments für nichtig erklären, wenn diese mit dem „Glaubensbekenntnis“, also mit den Grundwerten der Verfassung des Volkes nicht übereinstimmen.

8.      Damit das Bundesverfassungsgericht diese Aufgabe effektiv wahrnehmen kann, müssen seine Mitglieder, die Verfassungsrichter, unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Machtgruppen der Gesellschaft sein.
Es braucht dafür eine effektive und kontrollierbare „Gewaltenteilung“.

9.      Der Eid auf die Verfassung durch Regierungsmitglieder, durch die Verfassungsrichter, aber auch durch die Beamten als Diener des Staates ist als ein echtes vollzogenes „Glaubensbekenntnis“ zu sehen.

10.    Es gilt auch für eine Demokratie, diesen Glauben bewusst zu halten, ihn bei wichtigen staatlichen Anlässen immer wieder zu proklamieren und seine Inhalte in aktuellen Auseinandersetzungen und Gefährdungssituationen ins Gespräch zu bringen. Denn Glaube braucht Bewusstsein bei den Mitgliedern der Gesellschaft, er braucht zeitgemäße, allgemein verständliche Formulierungen und Überzeugungskraft, damit er Wirkung und Bestand haben kann – und so die Seele eines Volkes schützt und nährt.

11.    In einer Demokratie ist bekannt, dass über die „Glaubenswahrheiten“, über die Werte eines Volkes, nicht durch Mehrheitsentscheidungen jener Gremien, in denen Interessensgruppen ihre Interessen vertreten, abgestimmt werden kann.
Sondern dazu braucht es eine besondere verfassungsgebende Versammlung, in der anerkannte Autoritäten des Volkes vertreten sind, die versichern müssen, dass es ihnen nicht um Teil-Interessen, sondern um die Respektierung der Würde und Rechte jeder einzelnen Person und um das Wohl des ganzen Volkes geht.

12.    Im politischen Bereich sind deshalb die Entscheidungsorgane zum Schutz der wesentlichen Werte weiter entwickelt als in der Kath. Kirche, wo es nicht einmal eine Gewaltenteilung gibt.

13.    Aus den angeführten Strukturordnungen einer guten Demokratie wird deutlich, dass die Argumentation der Kirchenleitung, dass Demokratie in der Kirche nicht möglich sei, weil man über Wahrheit nicht mit Mehrheitsentscheidungen abstimmen kann, nicht mitvollziehbar ist. Leider handelt es sich dabei um eine Vertuschung der Defizite ihrer Strukturen und um das Festklammern der aktuellen kirchlichen Autoritäten an überkommenen Machtpositionen.

14. Auch bei dieser Argumentation wird leider unter „Demokratie“ eine „Diktatur der Mehrheit“ verstanden. Aus Angst vor einer „Diktatur der Mehrheit“ hält die Kirchenleitung deshalb krampfhaft an einem monarchistisch-autoritären System fest, dessen strukturelle Werteordnung in vieler Hinsicht der Botschaft der Evangelien widerspricht.; denn die dort formulierten Werte haben mit Eigenverantwortung, Gewissensfreiheit und Subsidiarität zu tun.

15. Wie in einer Demokratie die Grundwerte der Verfassung nicht beliebigen Mehrheitsentscheidungen ausgeliefert werden, ebenso wenig dürfen die Glaubensgrundsätze der Kirche (die Glaubenswahrheiten, die Lebenssinn-Werte, Gemeinschaftswerte, Schöpfungswerte und Personen-Werte beinhalten) Mehrheitsentscheidungen ausgeliefert werden. Aber es gibt auch in einer religiösen Gemeinschaft ständig viele praktische Entscheidungen, die durchaus langfristig am besten durch Mehrheitsentscheidungen getroffen werden.
Aber auch hier ist es natürlich wichtig, dass es ähnlich wie im politischen Gebilde eines Staates ein Organ gibt, das überprüft, ob die einzelnen praktischen Entscheidungen mit den „Grundwerten des Glaubens“ übereinstimmen.

16. Die Kirche müsste in unserer Zeit zeigen, dass echte Demokratie eine „Glaubenssache“ darstellt - und dass es dabei immer um universelle Werte gehen muss, die niemanden ausschließen, die also eine ähnliche Struktur haben müssen, wie das „Katholische“ (das „Allumfassende“) des christlichen Glaubens.
Die Kirche sollte auch ein Vorbild sein, wie man Gemeinschaftsordnungen entwickelt, in denen die grundlegenden Werte von den Mitgliedern der Gemeinschaft besser wahrgenommen, verstanden und geschützt werden und die auch nach außen überzeugend dargestellt werden.

 

Da echte Demokratie eine "Werte-Gemeinschaft" ist und deshalb eine Art Glaubensgemeinschaft darstellt, scheint es für nicht wenige Zeitgenossen, dass wesentliche Werte des christlichen Glaubens in einer guten demokratischen Gesellschaftsordnung besser verwirklicht sind als in der aktuellen Form der katholischen Kirche:

Zum Beispiel:

-       Kontrolle von Macht

-       Klarheit und Durchschaubarkeit von Rechtsprechung

-       Verstehbarkeit formulierter Werte

-       Dialog-Kultur, Kritik- und Streit-Kultur

-       Umgang mit Andersdenkenden und mit Meinungsverschiedenheiten

-       Durchschaubarkeit von Entscheidungsprozessen

 


Dem gegenüber erscheint die Kath. Kirche für viele nicht auf der Höhe der Zeit. Ihre Strukturen und ihr Autoritätsverständnis wirken heute auf immer mehr Menschen bevormundend, gängelnd und wenig hilfreich für die Probleme und Fragen der Menschen unserer Zeit.


Doch die Kirche hat als Glaubensgemeinschaft Aufgaben, die der Staat nicht leisten kann!


Wesentliche Sinngehalte und Aufgaben der Kirche in der modernen Gesellschaft:

- Alle Formen von Lebensangst ertragen helfen und – soweit möglich – überwinden helfen.

- Umfassende Lebensbejahung und inneren Frieden des Einzelnen fördern:
   durch Wahrgenommen-sein und Angenommen-sein von Gott (Gottes-Erfahrungen ermöglichen).

- Wege der Versöhnung im privaten Beziehungsbereich anbieten.

- Sensibilisieren für Berufungserfahrung und Motivation für gelebte Verantwortung für das Gemeinwohl.

- Mitmenschliche und weltweite Solidarität fördern und pflegen.

- Prophetische Aufgabe gegenüber ungerechten Verhältnissen (Aufdeckung und Hilfsangebote).

- Lebensbejahung stärken in Leid, Schicksalsschlägen, Behinderung, Todesgefahr.

- Annahme der Vergänglichkeit und des eigenen Todes.

- Trauer und Abschied nehmen bei Verlust von Angehörigen.

- Wege der Versöhnung und eine Kultur der Verbundenheit mit den Verstorbenen anbieten.

- Sinndeutung des eigenen Lebens, der Menschheitsgeschichte und des Kosmos.

- Unterstützung einer guten Staatsordnung und ihres Wertesystems.

- Spirituelle Versöhnungsimpulse nach Kriegen und mitmenschlichen verletzenden Konflikten (Gesellschaftspolitische Symbolhandlungen und therapeutische Riten).

- Sinngebende und heilende Riten für wichtige Lebenswenden entwickeln und anbieten.

- Eine Kultur der Wahrnehmung von Werten anbieten und pflegen (Gewissensbildung).

- Eintreten für die Menschenrechte in allen gesellschaftlichen Bereichen und weltweit.

- Besondere Sorge für Ausgegrenzte, Benachteiligte, Behinderte, Arme, Kranke, Sterbende!

 

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>>> „Ganzheitlichkeit“: ein anderes Wort für „katholisch“
>>> „Katholisch“- ganzheitlich glauben
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